Gestern wurde die CoronavirusImpfVO (8 Seiten) veröffentlicht. Es handelt sich um eine Neufassung. Neu ist u. a. die Öffnungsklauseln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. j, § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. i) oder die Aufnahme von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und weiterer Personengruppen in die 2. Impfkategorie (§ 3 Abs. 2 ImpfVO).
Politische Intervention wirksam: Krisendienst Psychiatrie und Impfen
Laut Mitteilung des Fachverbandes ist mitzuteilen, dass “das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags, MdL Bernhard Seidenath (CSU), geantwortet hat, dass medizinisches Personal, das mit Personen zusammenarbeitet, die ein sehr hohes Risiko eines schweren Verlaufs haben, sowie Personen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko – wie etwa Mitarbeiter der Rettungsdienste – sich schon jetzt impfen lassen können. Laut Bernhard Seidenath sind damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krisendienstes Psychiatrie der höchsten Impf-Dringlichkeitsstufe zugeordnet.
Sie können sich demnach bereits jetzt telefonisch oder online um einen Impftermin bemühen. Unter https://impfzentren.bayern geben Sie bitte bei der Frage „Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko“ JA an.”
Schnelltests beim Personal (außerhalb Alten- und Behindertenhilfe)
Übers Landratsamt haben wir Schnelltest zur Testungen vom Personal erhalten (für Arbeitsbereiche ohne spezifische Vorschriften). Den Leitungen wurden die Konzepte (Ablauf und Möglichkeiten) für die Erwachsenenhilfe (Stand 05.02.2021) und Jugendhilfe (Stand 05.02.2021) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an alle Mitarbeitende, die sich zum Testabnehmen einweisen lassen!
Weiterführende Infos zum Testen gibt es auf der Website des Landratsamts. Dort ist auch ein Schulungs-Video zu finden. In einem weiteren Schulungsvideo erklärt eine Jugendliche das Selbsttesten.
Entlasskriterien aus der Isolation, Testpflicht nach laborbestätigter Infektion
Das Diakonische Werk Bayern hat eine Information des Gesundheitsministeriums weitergeleitet. Thema: Entlasskriterien aus der Isolation, Testpflicht nach laborbestätigter Infektion und Vorgehen bei anhaltend positiver PCR-Testung.
Für Nichtmedizinier nicht leicht zu lesen. ( “Wer das Schreiben liest und guten Gewissens sagen kann alle Wörter darin zu verstehen, den oder der spendier’ ich einen Kaffee”, Jürgen Schöberlein) 😉
Merkblatt (zweiseitig) für Eltern mit Hinweisen und wichtigen Telefonnummern, erstellt von KOKI Stadt und Landkreis Hof
Kinder- und Jugendhilfe in der Frankenpost
Die Frankenpost berichtet am 1.02.2021 über die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. (Kostenpflichtiger Artikel)
Impfaufklärung in leichter Sprache
Das RKI hat Formulare in leichter Sprache erstellt. Einleitende Informationen (1 Seite), Anamnesebogen (4 Seiten) und Aufklärungsmerkblatt (10 Seiten) stehen zur Verfügung.
Erweiterte Maßnahmen in Stadt und Landkreis Hof ab 29.01.2021
Die Schulen im Hofer Land bleiben weiterhin komplett im Distanzunterricht und es gibt zusätzliche Schnelltests für die Bevölkerung in Rehau, Münchberg, Naila, und Oberkotzau. Das sind zwei der weiteren Maßnahmen. Die ausführliche Beschreibung findet man u. a. auf der Website des Landratsamtes,
COVID-19 und Impfen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht und beantwortet häufig gestellte Fragen. Es gibt auch ein ausführliches 74seitiges Dokument der STIKO. Grundlage für die Reihenfolge der späteren Impfung ist die gesetzlich festgesetzte Prioritätsstufe.
Ob und wann Impfteams in unsere Einrichtungen (außer stat. Alten- und Behindertenhilfe) kommen können, ist aktuell noch unklar. Wir sind diesbezüglcih aber im Gespräch mit dem Impfzentrum Hofer Land. Dieses empfiehlt vorab -insbesondere für Vorerkrankten- die Registrierung beim Bayerischen Impfzentrum.
Die Diakonie Deutschland hat auch FAQ zum Thema Impfen zusammegestellt.
Verlängerung Distanzunterricht
Im Elternbrief des Kultusministeriums wird die Verlängerung des Distanzunterrichts bis 12.02.2021 erklärt sowie die Ausnahmen (Abschlussklassen etc.) ab 01.02.2021 aufgeführt.