Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (Stand 14.4.2020)

Die Empfehlungen stellen einen Interims-Leitfaden für Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen dar, der auf bestehenden Empfehlungen für die Prävention der Übertragung von Infektionskrankheiten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere bereits bekannte Dokumente zu COVID-19 Bezug nimmt und in seiner Umsetzung auf den bereits implementierten diesbezüglichen Maßnahmen der Einrichtungen (z.B. Hygienepläne) basiert.

Das Dokument wird kontinuierlich an neu gewonnene Kenntnisse und sich ändernde Bedingungen weiter angepasst werden.

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Corona-Pflegebonus

Der bayerische Ministerrat hat am 7.4.2020 einen einmaligen Pflegebonus von 300€ bzw. 500 € beschlossen https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-corona-bonus-ist-zeichen-der-anerkennung-fuer-pflege-und-rettungskraefte-bayerns/?output=pdf

Seit 15.4.2020 können Pflegekräfte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ihren Antrag online beim Landesamt für Pflege stellen https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/corona_pflegebonus/index

Wichtig:  Den Antrag müssen die Mitarbeitenden selbst stellen (die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeberin ist nicht antragsberechtigt). Die mit dem Antrag einzureichende Arbeitgeberbescheinigung (der amtliche Vordruck findet sich im o.a. Link bzw. hier https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/lfp-arbeitgeberbescheinigung_corona_pflegebonus.pdf) kann von der jeweiligen Einrichtungsleitung unterschrieben werden. Die persönliche Steueridentifikationsnummer findet sich auf der (monatlichen) Gehaltsmitteilung.

Weitere Hinweise zum Corona-Pflegebonus: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus

Spaziergänge im Freien mit psychisch kranken oder suchtkranken Klientinnen und Klienten

Es ist möglich, dass psychisch kranke oder suchtkranke Klienten oder Klientinnen einer Beratungsstelle aus therapeutischen Gründen mit einer dritten – privaten – Person im Freien spazieren gehen dürfen, wie das laut den FAQ des Innenministeriums https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php körper- oder geistig behinderten Menschen erlaubt ist.

Mitarbeitenden der Beratungsstellen sind Spaziergänge im Freien mit Klientinnen und Klienten sowieso gestattet. Zur einfachen Plausibilisierung bei einer Kontrolle können die Mitarbeitenden mit einem Schreiben der Beratungsstelle ausgestattet sein, in der die begleitende Person bezeichnet ist. Dies wurde von Seiten des StMGP unter Beachtung der Hygieneregeln gestattet.

Tagesaktuelle Infos auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums

Unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php, der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, können Sie sich tagesaktuell zu Regelungen und Maßnahmen der bayerischen Regierung bzgl. des Corona-Virus informieren. So finden sich dort u.a. Informationen zur Ausgangsbeschränkung, zum Arbeiten im Homeoffice, zu Verabredungen mit Freunden zum Sport und vieles weitere.