In der Allgemeinverfügung Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen sind die allgemeinen Regelung beschrieben, die für alle Bürger/innen in Bayern gelten (z. B. Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und getestet werden). Um Beachtung wird gebeten – dienstlich wie privat.
Handreichung für die Kindertagesbetreuung
KUVB (Verband gesetzliche Unfallversicherung), LGL (Landesamt für Gesundheit) und StMAS (Bayerisches Sozialministerium) haben mit dem Institut für Frühpädagogik Anregungen in einer Handreichung für die Kindertagesbetreuung zusammengefasst.
Die richtigen Abstands- und Verhaltensregeln bildhaft erklärt und zum Aushang in den Einrichtungen. Über den unten stehenden Link können Sie das PDF speichern und ausdrucken.
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV)
Pflegebonus (auch) in der Behindertenhilfe
Seit dem 30.04.2020 liegen nun die Richtlinien vor. Der Landesverband schreibt allerdings: “Trotz der Richtlinie und dem Qualifikationsregister kann ein abschließender Kreis an Begünstigten in der Behindertenhilfe nicht definiert werden.” Ob Arbeitnehmer/innen einer begünstigten Berufsgruppe angehören, prüft ausschließlich das Landesamt für Pflege.
Zudem wurde die Arbeitgeberbescheinigung aktualisiert. Bitte die neue Bescheinigung verwenden.
Hier der Link für die Anträge der Mitarbeitenden.
Noch ein Statement zum Lunchpaket
Hier noch ein weiteres, ausführlicheres Statement zu dem Sachverhalt.
Verpflegung-Pflegeeinrichtungen-300420Statement Lunchpaket
Zur Information hier das Statement, das der Redakteur der Frankenpost am 29.04.2020 erhalten hat.
Statement-Lunchpaket_FP_29042020Beim Autofahren Masken tragen?
Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein.
Die ausführliche Antwort ist auf den Seiten vom LGL unter Rubrik “Fragen zum Mund-Nasen-Schutz” zu finden.
Orientierungshilfe -Umgang mit Masken im pädagogischen Kontext
Der Evangelische KITA-Verband informiert: “Das Tragen von Masken in der Kita ist weiter nicht verpflichtend. Die Frage, ob und wann Masken getragen werden können oder sollten, ist sensibel zu klären. Sehr gute Hinweise gibt eine Orientierungshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die insgesamt sehr umfassend informiert (Thema Masken ab Seite 14).”
Wissenswertes und Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Dieses Merkblatt informiert über verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist.
Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung