Die erneute Änderung der 11. BayIfsMV wurde veröffentlicht. Die Änderungen betreffen u. a. FFP2-Maskenpflicht, Testungen und Abschlussklassen. Sie treten zum 21.01.2021 in Kraft.
Musterbescheinigung Kinderkrankengeld und FAQ
Das BMFSFJ hat eine Musterbescheinigung erstellt und eine Website mit Fragen und Antworten.
Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021
Punkt 4 (Masken), Punkte 6 (Schnelltestung: Kostenübernahme in der Eingliederungshilfe) und Punkt 8 (Homeoffice) des Beschlusses sind evtl. für die Arbeitsbezüge von Interesse.
Andacht Pfr. Zippel
Zum Thema der Jahreslosung (Barmherzigkeit) hat Pfr. Zippel eine Andacht erstellt.
Ausweitung Kinderkrankengeld
Der Bund hat am 14.01.2021, rückwirkend wirksam zum 05.01.2021, die Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Vorabfassung des Gesetzestext) verabschiedet. SGB V § 45 Abs 2a und 2b wurden neu gefasst.
§ 45 Abs 2a SGB V neu:
„(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 besteht der Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 für das Kalenderjahr 2021 für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 40 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 45 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 90 Arbeitstage. Der Anspruch nach Absatz 1 besteht für das Kalenderjahr 2021 auch dann, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht. Die Schließung der Schule, der Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder der Einrichtung für Menschen mit Behinderung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenzpflicht in einer Schule, die Einschränkung des Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot oder das Vorliegen einer behördlichen Empfehlung, vom Besuch der Einrichtung abzusehen, ist der Krankenkasse auf geeignete Weise nachzuweisen; die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule verlangen.”
Kabinettssitzung vom 20.01.2021
Im Bericht aus der Kabinettssitzung (5 Seiten) ist u. a. von der Verlängerung der aktuellen Maßnahme bis 14.02.2021 und FFP2-Maskenpflicht (Pflege, Behindertenhilfe, Gottesdienste, ÖPNV, etc. ) zu lesen.
Anleitung FFP2-Masken für den Privatgebrauch (verwenden, waschen, etc.)
Beigefügte Anleitung gibt zahlreiche Infos zum Tragen von FFP2-Masken (Danke an Michael Doss fürs Weiterleiten).
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung
Das RKI hat das Aufklärungblatt zur COVID-19-Impfung aktualisiert und veröffentlicht.
Änderung der 11. BayIfSMV
Die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11.BayIfSMV) vom 08.01.2021 wurde geändert und tritt zum 18.01.2021 in Kraft mit einer Laufzeit bis 31.Januar 2021
Rechtliche Rahmenhinweis – nicht nur für die Behindertenhilfe
In beigefügtem Schreiben vom 11.01.2021 gibt das Bayerisches Sozialministerium Einschätzungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen der 11. BayIfSMV für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe (Gruppen, Selbsthilfe, Beratung, Besuche stationär, etc.) . Auch für andere Einrichtunge lesenswert (9 Seiten).