Auf unserem Youtube-Kanal findet sich nun wieder eine neue Video-Andacht, diesmal gesprochen von Pfarrer Thomas Wolf.
„Das Wort Diakonie stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich: Die, die bei Tisch auftragen.“
Auf unserem Youtube-Kanal findet sich nun wieder eine neue Video-Andacht, diesmal gesprochen von Pfarrer Thomas Wolf.
„Das Wort Diakonie stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich: Die, die bei Tisch auftragen.“
Mit Bezug auf den aktuellen Stufenplan der STIKO weist die Diakonie Deutschland auf eine Öffnungsklausel hin.
„Öffnungsklausel bei den Krankheitsbildern: bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19- Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichend wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss. Darüber hinaus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. „
Im aktuellen, 391. Newsletter informiert das StMAS, dass weitere Entscheidung (Öffnung, Schnelltests, etc.) frühestens am Donnerstag zu erwarten sind.
Gestern wurde die CoronavirusImpfVO (8 Seiten) veröffentlicht. Es handelt sich um eine Neufassung. Neu ist u. a. die Öffnungsklauseln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. j, § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. i) oder die Aufnahme von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und weiterer Personengruppen in die 2. Impfkategorie (§ 3 Abs. 2 ImpfVO).
Laut Mitteilung des Fachverbandes ist mitzuteilen, dass „das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags, MdL Bernhard Seidenath (CSU), geantwortet hat, dass medizinisches Personal, das mit Personen zusammenarbeitet, die ein sehr hohes Risiko eines schweren Verlaufs haben, sowie Personen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko – wie etwa Mitarbeiter der Rettungsdienste – sich schon jetzt impfen lassen können. Laut Bernhard Seidenath sind damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krisendienstes Psychiatrie der höchsten Impf-Dringlichkeitsstufe zugeordnet.
Sie können sich demnach bereits jetzt telefonisch oder online um einen Impftermin bemühen. Unter https://impfzentren.bayern geben Sie bitte bei der Frage „Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko“ JA an.“
Übers Landratsamt haben wir Schnelltest zur Testungen vom Personal erhalten (für Arbeitsbereiche ohne spezifische Vorschriften). Den Leitungen wurden die Konzepte (Ablauf und Möglichkeiten) für die Erwachsenenhilfe (Stand 05.02.2021) und Jugendhilfe (Stand 05.02.2021) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an alle Mitarbeitende, die sich zum Testabnehmen einweisen lassen!
Weiterführende Infos zum Testen gibt es auf der Website des Landratsamts. Dort ist auch ein Schulungs-Video zu finden. In einem weiteren Schulungsvideo erklärt eine Jugendliche das Selbsttesten.
Das Diakonische Werk Bayern hat eine Information des Gesundheitsministeriums weitergeleitet. Thema: Entlasskriterien aus der Isolation, Testpflicht nach laborbestätigter Infektion und Vorgehen bei anhaltend positiver PCR-Testung.
Für Nichtmedizinier nicht leicht zu lesen. ( „Wer das Schreiben liest und guten Gewissens sagen kann alle Wörter darin zu verstehen, den oder der spendier‘ ich einen Kaffee“, Jürgen Schöberlein) 😉
Die Frankenpost berichtet am 1.02.2021 über die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. (Kostenpflichtiger Artikel)
Das RKI hat Formulare in leichter Sprache erstellt. Einleitende Informationen (1 Seite), Anamnesebogen (4 Seiten) und Aufklärungsmerkblatt (10 Seiten) stehen zur Verfügung.