Stufenplan der STIKO

Mit Bezug auf den aktuellen Stufenplan der STIKO weist die Diakonie Deutschland auf eine Öffnungsklausel hin.

„Öffnungsklausel bei den Krankheitsbildern: bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19- Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichend wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss. Darüber hinaus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. „

Politische Intervention wirksam: Krisendienst Psychiatrie und Impfen

Laut Mitteilung des Fachverbandes ist mitzuteilen, dass „das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags, MdL Bernhard Seidenath (CSU), geantwortet hat, dass medizinisches Personal, das mit Personen zusammenarbeitet, die ein sehr hohes Risiko eines schweren Verlaufs haben, sowie Personen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko – wie etwa Mitarbeiter der Rettungsdienste – sich schon jetzt impfen lassen können. Laut Bernhard Seidenath sind damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krisendienstes Psychiatrie der höchsten Impf-Dringlichkeitsstufe zugeordnet.
Sie können sich demnach bereits jetzt telefonisch oder online um einen Impftermin bemühen. Unter https://impfzentren.bayern geben Sie bitte bei der Frage „Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko“ JA an.“

Schnelltests beim Personal (außerhalb Alten- und Behindertenhilfe)

Übers Landratsamt haben wir Schnelltest zur Testungen vom Personal erhalten (für Arbeitsbereiche ohne spezifische Vorschriften). Den Leitungen wurden die Konzepte (Ablauf und Möglichkeiten) für die Erwachsenenhilfe (Stand 05.02.2021) und Jugendhilfe (Stand 05.02.2021) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an alle Mitarbeitende, die sich zum Testabnehmen einweisen lassen!

Weiterführende Infos zum Testen gibt es auf der Website des Landratsamts. Dort ist auch ein Schulungs-Video zu finden. In einem weiteren Schulungsvideo erklärt eine Jugendliche das Selbsttesten.

Entlasskriterien aus der Isolation, Testpflicht nach laborbestätigter Infektion

Das Diakonische Werk Bayern hat eine Information des Gesundheitsministeriums weitergeleitet. Thema: Entlasskriterien aus der Isolation, Testpflicht nach laborbestätigter Infektion und Vorgehen bei anhaltend positiver PCR-Testung.

Für Nichtmedizinier nicht leicht zu lesen. ( „Wer das Schreiben liest und guten Gewissens sagen kann alle Wörter darin zu verstehen, den oder der spendier‘ ich einen Kaffee“, Jürgen Schöberlein) 😉