Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 einen Beschluss gefasst. Das Landratsamt Hof hat diesen zusammengefasst.
Notbetreuung an Kitas: Formular und Infos
Die Vorlagen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung für Systemrelevante und Alleinerziehende.
Für die Inanspruchnahme gilt:
- Wenn ein Elternteil in systemrelevanten Beruf tätig – anderer Elternteil muss natürlich auch arbeiten!
- Alleinerziehende – egal was sie arbeiten, sofern sie arbeitsstätig sind – und kein anderer im Haushalt die Betreuung übernehmen kann (siehe Muster Elternerklärung im Anhang)
- Wenn das Jugendamt eine Betreuung anordnet um eine Kindesmisshandlung zu vermeiden
Online-Plattform Arbeitskreis Ökologie und Nachhaltigkeit
Der Arbeitskreis Ökologie und Nachhaltigkeit verfügt über eine eigene Online-Plattform. Hier können Sie die Protokolle der Arbeitskreissitzungen sowie bereits umgesetzte Maßnahmen einsehen und sich umfassend zum Thema informieren.
Außerdem finden Sie unter “Links” den YouTube-Link zu einem Video-Beitrag von Dr. Wolfgang Schürger, Landeskirchlicher Beaufragter für Umwelt- und Klimaverantwortung: “Geliehen ist der Stern… Kirche, Diakonie und Nachhaltigkeit”
https://oekologie.diakonie-hochfranken.de/ak_oekologie/
Bitte verwenden Sie zum Log-In folgende Zugangsdaten:
Benutzer: Oekologie
Passwort: Nach20haltig20keit
Für Anregungen, Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge jeglicher Art sind wir sehr dankbar. Auch wenn Sie uns von spannenden Projekten in Ihren Einrichtungen, Ihren Ideen zum Thema oder Wünschen und Visionen zu Nachhaltigkeit und Ökologie berichten möchten, können Sie sich gern an uns wenden unter:
ak-oekologie@diakonie-hochfranken.de
Neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen – betrifft Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Das Sozialministerium bittet um Kenntnisnahme einer Mitteilung des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum Thema: Mund-Nasen-Bedeckungen. Es geht um “… eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, …”.
Hof verschärft die Regeln
Ab 11. bzw. 14.12.2020 gelten verschärfte Regeln. Diese ähneln der Vorgaben aus dem ersten Lockdwon im Frühjahr. Die Vorgaben für Stadt Hof und Landkreis unterscheiden sich in Teilen. Hier die komplette Verfügung als pdf.
Zunahme an positiven Testungen und Quarantänen
Aus verschiedenen Einrichtungen kommen Meldungen über positive Testungen Quarantänen bei Mitarbeitenden oder Klientel. Eine detailierte Darstellung ist hier nicht mehr möglich.
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)
Ab heute gilt die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV).
Ein Übersicht der Änderungen zum 09.12.2020 ist beim Landkreis Hof veröffentlicht.
Info Kultusministerium zu den verschärften Maßnahmen ab 9.12.2020
Das Ministerium informiert für den Schulbereich mit einem Schreiben, einer Übersicht und einem Informationsblatt über die verschärften Maßnahmen ab 09.12.2020.
Übersicht Schulen Stadt und Landkreis Hof
Das Schulamt Hof teilt mit, dass ab Mittwoch, 9.12.2020 (bis zu den Weihnachtsferien) gilt:
Stadt Hof:
· Die Grundschulen bleiben im Präsenzunterricht.
· An den weiterführenden Schulen gibt es in den Klassen 5-7 Wechselunterricht, sofern die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m in den Gruppen- und Klassenräumen nicht möglich ist
(sinnvoll dabei täglicher Wechsel) und ab der Klasse 8 (Ausnahme Klassen der Förderzentren sowie Abschlussklassen) Distanzunterricht.
· Wichtig ist die Möglichkeit einer Notbetreuung in den Klassen 5 und 6, falls die Eltern keine Betreuungsmöglichkeit haben.
Landkreis Hof:
· Die Grundschulen sowie die Klassen 5-7 bleiben im Präsenzunterricht.
· Distanzunterricht ab der Klasse 8 (Ausnahme Klassen der Förderzentren sowie Abschlussklassen)
Stadt Hof erlässt neue Allgemeinverfügung
Die Stadt Hof hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Die neuen Regelungen betreffen Ausgangbeschränkungen (nur noch mit triftigen Grund), Schulen und Gottesdienste. Sie tritt am Dienstag, 8. Dezember 2020 in Kraft in Kraft und ist bis einschließlich 18. Dezember 2020 gültig.