Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen angepasst und ergänzt (u. a. Ergänzung der Personengruppe der Genesenen nach COVID-19-Erkrankung).
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Der Bundesgesetzgeber hat ab 13.05.2021 in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) aktuelle Regelungen hinsichtlich der Einreise in die Bundesrepublik festgelegt. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die im Urlaub die Bundesrepublik verlassen und dann wieder einreisen, sowie für Berufspendler. Somit kann diese Regelung in Anbetracht der anstehenden Pfingstferien Relevanz für alle Tätigkeitsbereiche innerhalb der Diakonie haben.
Bei Einreise aus einem Risikogebiet gilt grundsätzlich: nach Ankunft direkt nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete
Kostenlose Online-Elternabende: Mediennutzung
Die Stiftung Medienpädagogik Bayern bietet kostenlose Online-Elternabende zum Thema Mediennutzung an. Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehende (gilt auch Angebote im Rahmen von Elternarbeit der ambulanten, teilstationären oder stationären Jugendhilfe) und ermöglicht diesen, sich gerade auch in der aktuellen Situation weiterhin über eine altersgerechte Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen online zu informieren und auszutauschen.
Wie stäke ich Kinder in der Corona-Krise
Zu dieser Frage hat die Erziehungsberatungsstelle der Diakonie Hochfranken auf einem Flyer (Handzettel) ein paar Tipps zusammengetragen.
Flyer-Wie-stärke-ich-Kinder-in-der-Coronakrise-1Laufzeiten der Verordnungen im Blick behalten
“Ab wann darf man wieder …?” Dank sinkender Infektionszahlen und abnehmender Inzidenz taucht diese Frage öfter auf. Die 12. BayIfSMV läuft bis 02.06.2021 und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 30.06.2021.
Betrieb der Kindertagesstätten bei sinkender Inzidenz
Im Landkreis Hof ist die Inzidenz unter 100 gefallen. Das Kreisjugendamt gibt im Hinblick auf die Kita-Notbetreuung vorsorglich folgenden Hinweis:
“Bleibt das bis zum 16.5. so, wäre der eingeschränkte Regelbetrieb ab 18.5. möglich. Bitte beachten: Es muss durch das Landratsamt eine offizielle Bekanntmachung erfolgen! Erst dann kann der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen werden.”
EQV Einreise-Quarantäneverordnung
Die aktuelle EQV wurde verlängert, leicht verändert und gilt bis 02.06.2021.
Hinweis Stadtjugendamt
Das Stadtjugendamt bittet um “Verantwortung mit Klarheit und Besonnenheit”, wenn KiTa und Schulen wieder öffnen und somit “ungesehenen möglichen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche” durch “Schulen und KiTas als Kontrollinstanz und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen” zu Tage treten.
Es gibt dafür Handlungsleitfäden für den Bereich Kindertagesstätten (KiTa) und Schulen. Herausgeber sind die Fachstellen KoKi / Netzwerk Frühe Kindheit von Stadt und Landkreis Hof.
Aktualisierte Rahmenkonzepte
Der Landesverband informiert über diverse, am 06.05.2021 aktualisierte, Rahmenkonzepte:
- 2021 Nr. 312 Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern
- 2021 Nr. 311 Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Gastronomie
- 2021 Nr. 310 Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Kinos
- 2021 Nr. 309 Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ( 12. BayIfSMV ) in komplett (mit Änderungen von 06.05.2021).