Auffrischungsimpfung gegen COVID-19

Im beigefügten Schreiben vom 26.08.2021 (mit Anlage Aufklärung und Anamnese) informiert das StMPG über die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung.
“Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren. Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten .”

Stadt Hof länger als drei Tage über 35

Aufgrund der gestiegenen Inzidenz gelten in der Stadt Hof ab dem 30.08.2021 diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an eine 7-Tage-Inzidenz über 35 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof gemäß § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV erfolgt oder die 13. BayIfSMV aufgehoben wird. Ausführlich hier.

Zentral ist der Testnachweis nach § 4 der 13. BayIfSMV. Eine hilfreiche Übersicht pflegt das Landratsamt Hof auf deren Website.