Im 435. Newsletter verweist das StMAS auf einen Gleichklang der Regelungen in Schulen und Kindertagesbetreuung. Eine Aktualisierung der Rahmenhygienepläne (auch für HPT) wurde zum Ende dieser Woche angekündigt.
14. BayIfSMV
Aktuell gilt die 14. BayIfSMV. Nun gilt die Krankenhausampel und 3G für die aufgeführten Bereiche ab einer örtlichen Inzidenz von 35.
Bezogen auf die einzelnen Arbeitsbereich erlassen die zuständigen Staatsministerien infektionsschutzrechtliche Rahmenkonzepte (§ 6, Abs 2 14. BayIfSMV). Diesen müssen die einrichtungsspezifischen Konzepte folgen.
Auffrischungsimpfung gegen COVID-19
Im beigefügten Schreiben vom 26.08.2021 (mit Anlage Aufklärung und Anamnese) informiert das StMPG über die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung.
“Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren. Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten .”
Kampagne psychische Gesundheit von Kindern und deren Familien: MucklMAG
Mit beigefügtem Schreiben informiert das StMPG über Informationskampagne für Eltern und Multiplikatoren. Ab 6.09.21 wird eine Bestellmöglichkeit angekündigt. Ein Musterexemplar ist bei Jürgen Schöberlein.
Übersicht Testmöglichkeiten
Weil die Frage öfter aufgetreten ist: hier die Übersicht der Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Hof.
Testnachweiserfordernisse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr
Zur Orientierung hier das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 23.08.2021. Unter 1.) ist die Testnachweiserfordernis erläutert. Spezifisch Anfragen (z. B. für Begegungsstättenarbeit) laufen, die Ergebnisse stehen noch aus. Im Grunde gilt: Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Stadt Hof länger als drei Tage über 35
Aufgrund der gestiegenen Inzidenz gelten in der Stadt Hof ab dem 30.08.2021 diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an eine 7-Tage-Inzidenz über 35 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof gemäß § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV erfolgt oder die 13. BayIfSMV aufgehoben wird. Ausführlich hier.
Zentral ist der Testnachweis nach § 4 der 13. BayIfSMV. Eine hilfreiche Übersicht pflegt das Landratsamt Hof auf deren Website.
Kinderbetreuung und Testen
Im 433. Newsletter informiert das StMAS über aktuelle geltende Regelungen (u. a. mehrssprachiger Berechtigungsschein für den Bezug von Tests bei Apotheken für Kita-Eltern). Gilt für Kitas und HPTn.