richtiges Lüften von Räumen zur Verringerung des Infektionsrisikos

Seit einigen Wochen wurden die bekannten AHA-Regeln um den Zusatz des Lüftens erweitert. Im Folgenden sind die Grundsätze des Lüftens beschrieben. Diese Hinweise orientieren sich an den Empfehlungen des RKIs und des Umweltbundesamtes. Sollte in Ihrer Einrichtung bereits eine entsprechende Regelung bestehen, gilt diese selbstverständlich weiterhin. Bei den folgenden Punkten handelt es sich um allgemeine Empfehlungen.

• im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden

• die Lüftung sollte vor und während der Tätigkeitsaufnahme in regelmäßigen Abständen erfolgen

• es wird empfohlen Büroräume mindestens alle 45 Minuten und Besprechungsräume alle 20 Minuten zu lüften

• die Fenster sind auf der ganzen Länge zu öffnen und dies je nach Außentemperatur für 5-15 Minuten

• Grundsätzlich gilt: je kälter die Außentemperatur, desto kürzer lüften, da der Luftaustausch in dieser Situation schneller passiert

• Querlüften ist besser als Stoßlüften, allerdings sollten dabei keine starken Zugerscheinungen im Raum auftreten

• dabei ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Verbreitung von potentiell infektiöser Aerosole in andere Räume kommt

• dauerhaft gekippte Fenster sind weder energetisch noch infektionspräventiv sinnvoll

Covid 19 – aktuelle Situation

Liebe Mitarbeiter*innen,

wie erleben gerade die „zweite Welle“, die verunsichert und große Sorge bereitet.

Im Frühjahr konnten wir diese Situation mit viel Solidarität und Disziplin gut meistern – das soll uns auch jetzt Vorbild und Ansporn sein.

Halten Sie bitte die bekannten allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen ein:

Halten Sie Abstand (mindestens 1,5 m), soweit möglich
Waschen bzw. desinfizieren Sie regelmäßig die Hände
Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen in den Einrichtungen)
Lüften Sie die Räume regelmäßig

Dies gilt auch für die Pausen während der Arbeit!

Bitte beachten Sie auch die für Ihren Arbeitsbereich darüber hinaus geltenden spezielleren Regelungen. Nur wer sich selbst gut schützt, kann andere schützen oder ihnen helfen!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind gleichwohl zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Zusammenhalt und Rücksichtnahme auch diese Situation meistern können.

Ihre

Martin Abt und Manuela Bierbaum
Geschäftsführung

Kita im Landkreis Hof auf Stufe 2

Das Kreisjugendamt hat in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vereinbart, dass ab sofort Stufe 2 in Kraft tritt (obwohl die Inzidenz eigentlich Stufe 3 begründet).

Es wird jedoch um die Beachtung folgender Vorgaben gebeten:

  1. Es müssen feste Gruppen mit zugeordnetem Personal gebildet werden. Die Kinder der verschiedenen Gruppen dürfen untereinander keinen Kontakt haben.
  2. Bei Besprechungen müssen alle Teilnehmer durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle 20 Min. muss im Besprechungsraum auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.
  3. In den Gruppenräumen soll alle 45 Min. auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.

Treffen “Ort der Begegnung” (im Wiesla-Heim) abgesagt

Das inklusive Treffangebot für Menschen mit und ohne seelischer Behinderungen am “Ort der Begegung” (donnerstags, Südring 99 im Wiesla-Heim) findet bis auf weiteres aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte nicht mehr statt.

Bei Rückfragen direkt mit Jürgen Coler in Kontakt treten.