Covid 19 – aktuelle Situation

Liebe Mitarbeiter*innen,

wie erleben gerade die „zweite Welle“, die verunsichert und große Sorge bereitet.

Im Frühjahr konnten wir diese Situation mit viel Solidarität und Disziplin gut meistern – das soll uns auch jetzt Vorbild und Ansporn sein.

Halten Sie bitte die bekannten allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen ein:

Halten Sie Abstand (mindestens 1,5 m), soweit möglich
Waschen bzw. desinfizieren Sie regelmäßig die Hände
Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen in den Einrichtungen)
Lüften Sie die Räume regelmäßig

Dies gilt auch für die Pausen während der Arbeit!

Bitte beachten Sie auch die für Ihren Arbeitsbereich darüber hinaus geltenden spezielleren Regelungen. Nur wer sich selbst gut schützt, kann andere schützen oder ihnen helfen!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind gleichwohl zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Zusammenhalt und Rücksichtnahme auch diese Situation meistern können.

Ihre

Martin Abt und Manuela Bierbaum
Geschäftsführung

Kita im Landkreis Hof auf Stufe 2

Das Kreisjugendamt hat in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vereinbart, dass ab sofort Stufe 2 in Kraft tritt (obwohl die Inzidenz eigentlich Stufe 3 begründet).

Es wird jedoch um die Beachtung folgender Vorgaben gebeten:

  1. Es müssen feste Gruppen mit zugeordnetem Personal gebildet werden. Die Kinder der verschiedenen Gruppen dürfen untereinander keinen Kontakt haben.
  2. Bei Besprechungen müssen alle Teilnehmer durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle 20 Min. muss im Besprechungsraum auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.
  3. In den Gruppenräumen soll alle 45 Min. auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.

Treffen “Ort der Begegnung” (im Wiesla-Heim) abgesagt

Das inklusive Treffangebot für Menschen mit und ohne seelischer Behinderungen am “Ort der Begegung” (donnerstags, Südring 99 im Wiesla-Heim) findet bis auf weiteres aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte nicht mehr statt.

Bei Rückfragen direkt mit Jürgen Coler in Kontakt treten.

Verhaltensregelungen für Mitarbeitende während der Corona-Pandmie

Auf der nachfolgenden Übersicht finden Sie Verhaltensregeln in welchen Situationen ggf. besondere Maßnahmen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit getroffen werden müssen. Dies ist insbesondere auch für die nahende Erkältungssaison und der damit verbundenen Zunahme von Verdachtsfällen (auch im privaten Umfeld) von Bedeutung.

Verhaltenregelungen-MA-während-Coronapandemie-30092020

Bitte nehmen Sie bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit Ihrer Leitung.

Verlängerung

Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.