Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten: neu 21.06.2021

Es gibt eine neue Fassung des Rahmenhygieneplans. Die wesentlichen Änderungen sind vom Ministerium gelb markiert und wie folgt zusammengefasst worden:

  • Es wird klargestellt, dass für Veranstaltungen, wie z.B. Elternabende oder Abschiedsfeste, die Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten (Kapitel 1.1). Es handelt sich bei Elternabenden oder Festen um private Veranstaltungen, bei denen dann die Kontaktbeschränkungen des § 7 der 13. BayIfSMV Anwendung finden.
  • Die Passage zur Testpflicht für Schulkinder (Kapitel 1.1.5) wurde an die 13. BayIfSMV angepasst, wonach der Test unabhängig von der Inzidenz nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Wir haben die Neuerungen des letzten Newsletters zur Maskenpflicht auf dem Außengelände in die Kapitel 1.3 und 1.4 eingearbeitet.
  • Die Vorgaben der Kapitel 2.2, 2.4, 2.5 und 5 wurden auf den eingeschränkten Regelbetrieb und die Notbetreuung reduziert.

Regelungen für “offene” Begegnungsangebote

Inzwischen wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit weitreichenden Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen erlassen. Die Vorgaben für Begegnungsangebote in den Diensten der OBA, dienen zur Orientierung im rechtlichen Rahmen. Die “Corona-konforme Umsetzung” hat das StMAS in einer Mail dem Landesverband erläutert.

Hilfswerk und Quartiersmöbelladen geöffnet

Einkauf ohne Termin und Kontakterfassung, zu den bekannten Öffnungszeiten:

Hilfswerk: Mo, Di, Do, Fr: 09- 12 Uhr
Quartiersmöbelladen: Do, Fr: 09- 12 Uhr

Es gilt nach wie vor:

  • Abstands- und Hygieneregeln
  • FFP2 Maske
  • höchstens 4 Personen im Laden
  • daher wird darum gebeten max. 1 Begleitperson mitzubringen!
  • pro Einkauf Zeitfenster bis zu 30 Minuten

Die Bildung längerer Warteschlangen vor den Läden soll möglichst vermieden werden. Auch vor den Läden ist auf ausreichend Abstand zu achten. Für Rückfragen stehen wir gern unter unserer Verwaltungsnummer 09281/540390-571 zur Verfügung.

Anpassungen Arbeitsschutzstandards (BGW)

Es gab Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW). Für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vom 12.05.2021 sowie
für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und soziale Dienste vom 18.05.2021.

Darin sind etliche Konkretisierungen, z. B. zum Maskentragen, oder: Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.