Am 30.06.2021 wurde die 13. BayIfsMV zum 01.07.2021 geändert und bis zum 28.07.2021 verlängert.
Rahmenhygieneplan Kita/HPT nochmal aktualisiert
Am 24.06.2021 gab’s eine weitere Aktualisierung des Rahmenhygieneplans. Sie ist grün gekennzeichnet.
BMAS informiert über verlängerte und angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung
Auf den BMAS-Seiten sind weitere Informationen beschrieben, Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
Referentenentwurf SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021
Das BMAS informiert über über die geplante Verlängerung der (Corona-ArbSchV). Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anpassungen der Corona-ArbSchV [PDF, 159KB] gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschl. 10.September 2021 fort.
Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten: neu 21.06.2021
Es gibt eine neue Fassung des Rahmenhygieneplans. Die wesentlichen Änderungen sind vom Ministerium gelb markiert und wie folgt zusammengefasst worden:
- Es wird klargestellt, dass für Veranstaltungen, wie z.B. Elternabende oder Abschiedsfeste, die Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten (Kapitel 1.1). Es handelt sich bei Elternabenden oder Festen um private Veranstaltungen, bei denen dann die Kontaktbeschränkungen des § 7 der 13. BayIfSMV Anwendung finden.
- Die Passage zur Testpflicht für Schulkinder (Kapitel 1.1.5) wurde an die 13. BayIfSMV angepasst, wonach der Test unabhängig von der Inzidenz nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Wir haben die Neuerungen des letzten Newsletters zur Maskenpflicht auf dem Außengelände in die Kapitel 1.3 und 1.4 eingearbeitet.
- Die Vorgaben der Kapitel 2.2, 2.4, 2.5 und 5 wurden auf den eingeschränkten Regelbetrieb und die Notbetreuung reduziert.
Regelungen für “offene” Begegnungsangebote
Inzwischen wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit weitreichenden Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen erlassen. Die Vorgaben für Begegnungsangebote in den Diensten der OBA, dienen zur Orientierung im rechtlichen Rahmen. Die “Corona-konforme Umsetzung” hat das StMAS in einer Mail dem Landesverband erläutert.
Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung
In den Beschlüssen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung sind die Änderung zum 7.06.2021 nochmals auf 7 Seiten aufgeführt. Erwähnt wird auch, dass zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden nicht mehr erforderlich sind.
Hilfswerk und Quartiersmöbelladen geöffnet
Einkauf ohne Termin und Kontakterfassung, zu den bekannten Öffnungszeiten:
Hilfswerk: Mo, Di, Do, Fr: 09- 12 Uhr
Quartiersmöbelladen: Do, Fr: 09- 12 Uhr
Es gilt nach wie vor:
- Abstands- und Hygieneregeln
- FFP2 Maske
- höchstens 4 Personen im Laden
- daher wird darum gebeten max. 1 Begleitperson mitzubringen!
- pro Einkauf Zeitfenster bis zu 30 Minuten
Die Bildung längerer Warteschlangen vor den Läden soll möglichst vermieden werden. Auch vor den Läden ist auf ausreichend Abstand zu achten. Für Rückfragen stehen wir gern unter unserer Verwaltungsnummer 09281/540390-571 zur Verfügung.
Grafik: was gilt ab 7. Juni 2021
Hier eine grafische Aufbereitung der aktuellen Regelungen:
Übersicht-Coronaregelungen_6.Juni2021Oder per Link
Anpassungen Arbeitsschutzstandards (BGW)
Es gab Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW). Für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vom 12.05.2021 sowie
für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und soziale Dienste vom 18.05.2021.
Darin sind etliche Konkretisierungen, z. B. zum Maskentragen, oder: Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.